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BVerwG, 26.09.2003 - 1 B 68.03 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 06.12.2002 - 2 LB 833/01
- BVerwG, 26.09.2003 - 1 B 68.03
- BVerwG, 26.09.2003 - 1 PKH 18.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2003 - 1 B 68.03
Die Beschwerde übersieht hierbei, dass etwaige Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen sind, so dass mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ein Verfahrensmangel i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich - und so auch hier - nicht begründet werden kann (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266). - BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
Auszug aus BVerwG, 26.09.2003 - 1 B 68.03
Die Beschwerde macht bei dieser Sachlage nicht hinreichend ersichtlich, dass die Ablehnung des Berufungsgerichts, ein (weiteres) Gutachten einzuholen, ermessensfehlerhaft und damit prozessrechtswidrig gewesen ist (vgl. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung und dazu Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).